1. Grundsatz zur sozialen Verantwortung
Dieser Grundsatz bestimmt die Verantwortung der Buchführung zum Punkt, an dem die Buchführung ihre Funktion erfüllt und er zeigt den Umfang, die Bedeutung, die Position und das Ziel der Buchführung. Grundsatz zur sozialen Verantwortung bringt den Bedarf zum Ausdruck, dass bei Durchführung von Buchführungsanwendungen und Erstellung und Vortrag von Jahresabschlüssen nicht die Interessen von bestimmten Personen oder Gruppen, sondern die Interessen von der ganzen Gesellschaft berücksichtigt werden und bei Schöpfung von Information sachgerecht, objektiv und ehrlich vorgegangen wird.
2. Grundsatz der Persönlichkeit
Dieser Grundsatz besagt, dass ein Betrieb eine Persönlichkeit besitzt, die von ihren Eigentümern, Managern, Mitarbeitern und anderen Beteiligten auseinanderzusetzen ist und die buchhalterischen Vorgänge dieses Betriebs nur im Namen von dieser Persönlichkeit durchzuführen sind.
3. Grundsatz der Unternehmenskontinuität
Dieser Grundsatz besagt, dass ein Betrieb seine Tätigkeiten ohne zeitliche Befristung durchführt. Aus diesem Grund hat das Leben des Betriebs mit der Lebensdauer von Eigentümern bzw. Aktionären nichts zu tun.
Es ist in den Fußnoten von Jahresabschlüssen anzugeben, wenn dieser Grundsatz für Betriebe nicht gültig ist oder ihre Gültigkeit verliert.
4. Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung
Der Grundsatz der zeitlichen Abgrenzung besagt, dass das auf Grund des Grundsatzes der Unternehmenskontinuität als unbestimmt bezeichnete Leben eines Betriebs in bestimmte Perioden abzugrenzen ist und Ergebnisse von jeder Abrechnungsperiode unabhängig von anderen festzustellen sind. Es ist auf Grund dieses Grundsatzes erforderlich, den Gewinn bzw. den Verlust nach der Geschäftsjahrmethode zu buchen, und den Umsatz, das Einkommen und den Gewinn mit den Kosten, dem Aufwand und dem Verlust der gleichen Periode zu vergleichen.
Es ist in den Fußnoten von Jahresabschlüssen bekanntzumachen, wenn dieser Grundsatz für Betriebe nicht gültig ist oder ihre Gültigkeit verliert.
5. Grundsatz der Messung durch Geld
Der Grundsatz der Messung durch Geld besagt, dass durch Geld ermessbare wirtschaftliche Ereignisse und Vorfälle anhand einer gemeinen Größe, nämlich eine Währung, gebucht werden.
Buchungen werden nach nationaler Währung gemacht.
6. Grundsatz der Bewertung mit Anschaffungskosten
Der Grundsatz der Bewertung mit Anschaffungskosten besagt, dass bei Buchung von durch den Betrieb erworbenen Vermögen und Dienstleistungen – Geldbestand, Forderungen und andere Posten, deren Kosten nicht möglich oder günstig zu bestimmten sind, ausgenommen – die Anschaffungskosten zu berücksichtigen sind.
7. Grundsatz der Unparteilichkeit und Dokumentation
Dieser Grundsatz besagt, dass Buchungen auf Belegen basieren müssen, die realitätsbezogen sind und ordnungsgemäß erstellt worden sind. Bei der Auswahl von Methoden zu Buchungen ist parteilos und vorurteilsfrei vorzugehen.
8. Grundsatz der Stetigkeit
Nach diesem Grundsatz ist eine für die Buchführungsanwendungen gewählte Buchhaltungspolitik auch in den Folgeperioden ohne Veränderung beizubehalten. Dass die Finanzlage, die Betriebsergebnisse und die darauf bezogenen Interpretationen vergleichbar sind, bildet das Ziel von diesem Grundsatz. Dieser Grundsatz schreibt die Konstanz der Buchungsordnung und Bewertungsweise bei ähnlichen Geschäftsvorfällen und die Einheitlichkeit der Form und des Inhalts von finanziellen Tabellen vor. Betriebe können ihre Buchhaltungspolitik ändern, wenn es sich um gültige Gründe handelt. Jedoch müssen diese Veränderungen und deren monetäre Auswirkungen in den Fußnoten von Jahresabschlüssen beschrieben werden.
9. Grundsatz der Offenlegung
Der Grundsatz der Offenlegung besagt, dass Jahresabschlüsse so ausreichend, klar und ersichtlich sein müssen, dass sie Personen und Institutionen, die von diesen finanziellen Tabellen profitieren wollen, dabei helfen, um richtige Entscheidungen zu treffen.
Es ist nach diesem Grundsatz auch erforderlich, neben Offenlegung von finanziellen Informationen in Jahresabschlüssen, auch diejenigen Informationen anzugeben, die sich nicht als Posten von finanziellen Tabellen befinden, aber die doch auf Entscheidungen auswirken können und wahrscheinlich sind, zu Stande zu kommen.
10. Grundsatz der Vorsicht
Dieser Grundsatz besagt, dass das kaufmännische Vorsichtsprinzip bei Geschäftsvorfällen beizubehalten ist und mögliche Risiken berücksichtigt werden, denen ein Betrieb begegnen kann. Als Ergebnis von diesem Grundsatz bilden Betriebe Rückstellungen für wahrscheinliche Aufwendungen und Verluste, machen aber keine Buchung für mögliche Erträge und Gewinne bis zu ihrer Realisierung. Dieser Grundsatz darf andererseits dafür keinen Beweisgrund bilden, dass stille Reserven oder übertriebene Rückstellungen entstehen.
11. Grundsatz der Wesentlichkeit
Der Grundsatz der Wesentlichkeit besagt, dass anteilsmäßige Wesentlichkeit und Wert eines finanziellen Betriebsergebnisses oder eines Postens so wichtig ist, dass es die Bewertungen oder Entscheidungen basierend auf Jahresabschlüssen beeinflussen können.
Wesentliche Posten, Geschäftsvorfälle und andere Sachen müssen in Jahresabschlüssen vorhanden sein.
12. Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise
Nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist der Inhalt mehr zu berücksichtigen als die Form bzw. rechtliche Verhältnisse, wenn Geschäftsvorfälle gebucht und zugehörige Beurteilungen gemacht werden.
Im Allgemeinen sind Inhalte und Formen parallel zueinander, aber es entstehen manchmal Sonderfälle. An diesem Punkt ist der Inhalt primär zu betrachten.